Damit wieder mehr Kinder in Rheinland-Pfalz schwimmen lernen, starten der Landessportbund Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den drei regionalen Sportbünden Rheinhessen, Rheinland und Pfalz ein durch das Sportministerium finanziertes 50.000-Euro-Programm, das die Schwimmausbildung von Kindern erleichtern, Familien und Schwimmvereine finanziell entlasten und auch die Ausbildung zum/zur Schwimm-Trainer*in attraktiver machen soll.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine, die qualifizierte Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Alter bis max. 14 Jahren anbieten und/oder ihren Übungsleiter*innen eine Ausbildung zum*r Schwimmlehrer*in ermöglichen wollen.
Ansprechpartnerin: Heike Franke, h.franke@sportbund-rheinhessen.de, 06131 – 2814 202
Gefördert wird durch zwei Bausteine:
- Baustein 1: Es werden qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) mit einem pauschalen Betrag gefördert.
- Baustein 2: Es werden bis zu 50 % der Lehrgangsgebühr zur Ausbildung von Schwimmlehrer*innen (Trainer*in-Grundausbildung C-Breitensport Schwimmen mit dem Profil Kinder und Jugendliche oder Trainerassistent*innen) übernommen.
Die Zuschusshöhe
- Baustein 1: beträgt bei einer Mindestdauer von 300 Minuten 50,00 Euro pro Teilnehmer*in.
- Baustein 2: 50% der Lehrgangsgebühr.
Die Förderhöhe pro Verein beträgt je nach Antragslage max. 1.500,00 Euro und kann sich aus beiden Bausteinen (1 und 2) zusammensetzen.
Förderzeitraum ist das Kalenderjahr 2021.
Förderkriterien
- Durchführung eines qualifizierten Schwimmkurs-Angebots, welches mindestens 300 Minuten umfasst und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt wird.
- Es können Maßnahmen ab dem 2. Quartal 2021 gefördert werden. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der Gesamtprojektsumme in Höhe von 50.000 Euro.
- Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren).
- Abgabe einer entsprechenden Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse, die geplante Zahl der Teilnehmer*innen und eines abschließenden Sachberichtes.
Förderfähige Kosten
- Baustein 1 wird mit einer Pauschale gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten.
- Baustein 2 deckt 50% der Lehrgangsgebühr der Schwimmlehrer*innen-Ausbildung.
Förderausschluss
- DLRG-Vereine sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen, da diese eine direkte Förderung durch das Ministerium des Innern und für Sport erhalten.
Antrag
- Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie die Felder aus und setzen ihre Unterschrift darunter.
- Senden Sie den Antrag mit der Ausschreibung der Schwimmkurse an den Sportbund Rheinhessen.
- Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine Bewilligung.
- Achtung: Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der Gesamtprojektsumme in Höhe von 50.000 Euro.
Auszahlung & Abrechnung
- Reichen Sie nach entsprechender Bewilligung einen Sachbericht ein. Dieser muss unterschrieben bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis 01.11.2021 dem Sportbund Rheinhessen vorliegen.
- Nach der Prüfung erfolgt im Anschluss auf Basis des Sachberichts und der sich hieraus tatsächlich ergebenden Fördersumme die Auszahlung.
- Entsprechende Projektunterlagen (wie z.B. Originalrechnungen, Ausschreibungen oder Teilnehmerlisten, etc.) sind durch den Verein aufzubewahren.